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Ratgeber

Wissenswertes im Kfz-Haftpflichtschadenfall

Warum einen freien & unabhängigen Kfz-Sachverständigen?

Anders als ein von der gegnerischen Versicherung bestimmter Kfz-Sachverständiger kann ein freier sowie neutraler Kfz-Sachverständiger vollkommen unabhängig arbeiten, da er nur seinem eigenen Gewissen unterworfen ist. Ein von einer Versicherung beauftragter Sachverständiger vertritt hingegen trotz des Objektivitätsgebots in erster Linie die Interessen des Versicherers.

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Im Klartext heißt das, dass ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Sachverständiger einen Schaden eventuell bagatellisiert oder einen „günstigeren“ Reparaturweg ansetzt. Dadurch wird die Schadenssumme zugunsten der Versicherung ausgelegt. Hiervor schützt ein Schadengutachten eines freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der im Schadenfall Ihre persönlichen Interessen vertritt.

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Unsere Erfahrung über die Jahre hat gezeigt, dass in den meisten Fällen die Schäden von versicherungseigenen Gutachtern wesentlich geringer kalkuliert werden als von unabhängigen Gutachtern. Meist liegen die ermittelten Schadenssummen bei versicherungseigenen Gutachtern um bis zu 50 % (2017 vorgekommen bei einem Audi R8) unter den Summen eines freien und unabhängigen Gutachters.

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Sie sollten daher bei der Wahl des Kfz-Sachverständigen darauf achten, dass er versicherungsunabhängig arbeitet.

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Was Sie nach einem Autounfall einfordern können

Schuldlos in Autounfälle Verwickelte laufen Gefahr, auf dem Schaden sitzen zu bleiben: Viele Versicherer versuchen, die Kosten zu drücken. Der SWR Marktcheck zeigt auf, was Sie einfordern können!

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https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/rechte-gegenueber-kfz-versicherern-nach-autounfaellen-100.html

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Captain HUK

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft bei der Unfallschadenregulierung

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https://www.captain-huk.de

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Vorsicht bei großzügigen Angeboten

Ãœberlassen Sie die Regulierung nach einem Verkehrsunfall keinesfalls der gegnerischen Versicherung. Auch raten wir davon ab, auf ähnliche Angebote von Kfz-Betrieben (Partnerbetrieb des Versicherers) einzugehen. Diese vertreten ausschließlich ihre eigenen Interessen, die sich keineswegs immer mit Ihren Interessen decken (z.B. Qualität, Originalteile).

 

Der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ist stets daran gelegen, Sie vom Gang zu einem unabhängigen Sachverständigen und/oder Anwalt abzuhalten. Schnell und freundlich wird Ihnen der Eindruck vermittelt wird, Sie bekämen Ihren Schaden schnell und problemlos ersetzt. Oftmals ist bereits ein „großzügiges“ Regulierungsangebot zur Hand.

 

Sie sollten als Geschädigte/r stets auf „Waffengleichheit“ mit der gegnerischen Versicherung achten und mit der Hilfe eines unabhängigen, neutralen Kfz-Sachverständigen und Anwalts auf „Augenhöhe“ verhandeln. Dann bekommen Sie am Ende, was Ihnen von Rechts wegen zusteht.

 

Anfallende Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten sind stets Teil des Ihnen entstandenen Gesamtschadens und gehen in die Abrechnung mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ein.

Expertise
Erfahrung
Service

Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.

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